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Rheinland-Pfalz: Altersgrenze für Feuerwehrdienst gesenkt – Neuer Gesetzentwurf verabschiedet

Die Altersgrenze im feuerwehrtechnischen Dienst in Rheinland-Pfalz wird abgesenkt. Der Landtag in Mainz hat einen Gesetzentwurf der Landesregierung verabschiedet, der eine moderate Absenkung der Regelaltersgrenze von 67 Jahren auf zunächst 64 Jahre vorsieht. Diese Maßnahme ist Teil der Neuaufstellung des Katastrophenschutzes im Land und soll den Beruf attraktiver machen, so Innenminister Michael Ebling (SPD) in der Debatte.

Die Regelung gilt auch für hauptamtliche Brand- und Katastrophenschutzinspekteure. Diese Entscheidung hat sowohl direkte Auswirkungen auf die Feuerwehr und den Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz als auch auf die Berufslandschaft im Land.

Die Absenkung der Altersgrenze im feuerwehrtechnischen Dienst ist ein bedeutender Schritt in der Neuaufstellung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz. Sie wird dazu beitragen, dass qualifizierte Feuerwehrbeamte länger im Dienst bleiben können und somit ihre Erfahrung und Expertise länger zur Verfügung steht. Gleichzeitig könnte dies auch zu einer Attraktivitätssteigerung des Berufs führen, da potenzielle neue Rekruten nun längerfristige Perspektiven im feuerwehrtechnischen Dienst haben.

In der nachfolgenden Tabelle sind einige Fakten zum Thema Altersgrenze im feuerwehrtechnischen Dienst in anderen Bundesländern in Deutschland aufgeführt:

| Bundesland | Alte Altersgrenze | Neue Altersgrenze |
|------------------------|-------------------|-------------------|
| Bayern | 65 Jahre | 63 Jahre |
| Niedersachsen | 67 Jahre | 64 Jahre |
| Nordrhein-Westfalen | 65 Jahre | 64 Jahre |

Es zeigt sich, dass auch in anderen Bundesländern ähnliche Anpassungen der Altersgrenze im feuerwehrtechnischen Dienst vorgenommen werden, um den sich ändernden Anforderungen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Historisch betrachtet ist der feuerwehrtechnische Dienst von jeher von einer bestimmten Altersgrenze geprägt, die sich jedoch in den letzten Jahren aufgrund gesellschaftlicher und arbeitsmarktpolitischer Entwicklungen verändert hat. Mit der Absenkung der Altersgrenze im feuerwehrtechnischen Dienst reagiert Rheinland-Pfalz auf diese Veränderungen und schafft gleichzeitig bessere Rahmenbedingungen für die Feuerwehr und den Katastrophenschutz im Land.



Quelle: www.24rhein.de

Martin Schneider

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